Für Neubauten ist seit dem 01.01.2002 die Ausstellung eines Energieausweises erforderlich. Für alle anderen Wohn- und Nichtwohngebäude gilt diese Verpflichtung seit dem 01.01.2009 bzw. 01.07.2009, sofern sie verkauft, neu vermietet oder verpachtet werden.
Wir überprüfen Ihr Gebäude und stellen Ihnen gerne einen Energieausweis für Wohngebäude aus. Dieser ist ab dem Ausstellungsdatum für 10 Jahre gültig. Bei einem Verkauf oder einer (Neu-)Vermietung Ihrer Immobilie sollten Sie sicherstellen, dass ein gültiger Energieausweis vorliegt, da eine Vorlagepflicht bei Besichtigungen oder auf Anfrage durch potenzielle Käufer oder Mieter besteht.
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